Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für ein Gebiete mit gleicher Lage-Nutzungs- und Wertverhältnissen, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes.

Ermittelt werden die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Im Baugesetzbuch sind mit dem § 193 BauGB hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden. Bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können die Bodenrichtwerte erfragt werden.

Auch für landwirtschaftliche Flächen werden Bodenrichtwerte festgestellt

Bei der Wertermittlung von Immobilien werden die Bodenrichtwerte hilfsweise mit benutzt, um den Bodenwert zu ermitteln, soweit dieser sich nicht mit dem Vergleichswertverfahren aus zeitnahen Kaufpreisen ermitteln läßt. In der gesamten Bundesrepublik werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte Kaufpreissammlungen von Immobilienverkäufen geführt.

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen

Der Bodenrichtwert ist nur ein Durchschnittswert für ein fiktives Grundstück, abgeleitet aus einer Vielzahl von Verkaufsfällen, daher muss der Marktwert bzw. Verkehrswert eines jeweiligen Grundstückes anhand der besonderen, wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen des Bewertungsobjektes ermittelt werden. Dem Gutachter obliegt es den Bodenwert eines Grundstücks mit sachverständlicher Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Diese objektspezifischen Eigenschaften eines Grundstücks können unter Umständen zu erheblichen Zu- oder Abschlägen vom Bodenrichtwert führen.


Fluglärm kann Auswirkung auf den Lagewert haben

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