Gutachter zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Sachverständigenbüro für Gebäudewertermittlung in Hannover erstellt Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) für Immobilien, in der Region Hannover und in Städten und Gemeinden in der Mitte Niedersachsens.
Mit der Hauskaufberatung bieten wir ihnen eine kostengünstige Beratungsleistung an, um möglichst kurzfristig eine unabhängige, kompetente und sachverständige Entscheidungshilfe für ihren Immobilienkauf zu bekommen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung einiger Gründe, weshalb Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der unterstrichenen Links.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten sind inhaltlich identisch. Ein Immobilien Wertgutachten spiegelt den Hauspreis oder den Wohnungspreis wieder, der am Markt zum Wertermittlungsstichtag, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. (siehe auch Wertgutachten)
Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit einem Gutachten bewertet, wird von dem Wertgutachter der Grundstückswert mit berücksichtigt werden, da das Gebäude ein wesentlicher und fest mit dem Grundstück verbundener Bestandteil desselben ist.
Derartige Wertgutachten werden beispielsweise aus folgenden Anlässen erstellt:
- Feststellung des Marktwertes einer Immobilie bei Veräußerung oder bei einem Immobilienkauf. (siehe Hauskaufberatung)
- Ermittlung der Verkehrswertes bei Auseinandersetzung von Erben-Gemeinschaften, Klärung von Erbangelegenheiten. Bei Schenkungen.
- Ermittlung von Pflichtteilansprüchen
- Bei Ehescheidungen, Wertgutachten über den Immobilienenwert für eine einvernehmlichen Einigung, Berechnung des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung.
- Wertgutachten für das Zwangsversteigerungsverfahren.
- Ermittlung des Nachlasswerts von Grundstücken, z.B. zur Überprüfung von Wertansätzen des Finanzamtes bei anfallender Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
- Bewertung von Grundvermögen mit dem Nachweis eines (gegebenenfalls) niedrigeren Verkehrswertes als der einer pauschalen Bewertung des Finanzamts zur Festlegung der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer.
- Wertermittlung bei Grundstücksteilungen
- Immobilien-Gutachten zur Vermögensfeststellung.
- Beleihung einer Immobilie.
Immobilien Kaufberatung
- Kaufberatung beim Hauskauf oder Wohnungskauf zur Überprüfung der Bausubstanz und zur Kaufpreis-Überprüfung. (siehe Hauskaufberatung)
- Immobilienberatung beim Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder bei einer Erbschaft, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, zur Überprüfung eines Verkaufspreises mit einer überschlägigen Wertschätzung.(siehe Beratung bei Verkauf)
Wertgutachten von Wohngebäuden
- Mehrgeschossige Wohngebäude
- Einfamilienhaus
- Reihenhaus
- Doppelhaushälfte
- Eigentumswohnung (Wohnungs- und Teileigentum)
Immobilien-Wertgutachten von Gewerbeobjekten
- Bürogebäude
- Geschäftshaus mit anteiliger Wohnnutzung
- Geschäftshäuser mit gemischter gewerblicher Nutzung.
Wertgutachten bei Entschädigungen
- Wertgutachten über den Entschädigungswert.
- Ermittlung der Wertminderung.
- Bewertung der Wertminderung bei Grundstückslasten und Grundstücksrechten.
Bewertung von Leitungsrechten
- Ermittlung des Wertes eines Leitungsrechtes.
- Bewertung nach Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in der Abt. II des Grundbuchs.
- Wertermittlungen bei Entschädigungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz (dem GBBerG)
- Überprüfung von Entschädigungsangeboten.
- Ermittlung der durch die Leitung entstandene Wertminderung.
- Unterstützende Mitwirkung bei den Verhandlungen.
Bewertung von Lasten und weiteren Beschränkungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Erbbaurecht / Erbpacht
- Überbaurente
- Wohnungsrecht / Wohnrechte
Wertermittlung von unbebauten Grundstücken
- Land- oder forstwirtschaftliche Flächen
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Baureifes Land (Bauland)
Einzugsgebiet für Leistungen des Sachverständigenbüros
Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover mit den Städten und Gemeinden in Niedersachsen: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf, sowie den Städten und Gemeinden der Landkreise: Celle, Nienburg, Schaumburg, Hameln, Hildesheim und Peine.